Die Vertrauensschadenversicherung hat gegenĂŒber einem Unternehmen den passenden Schutz vor VermögensschĂ€den, welche unter anderem durch vorsĂ€tzliches Fehlverhalten von Personen ihres Vertrauens verursacht werden. Unter der Definition âVertrauenspersonenâ gelten alle Mitarbeiter der Versicherungsnehmer, vom Vorstand, dem GeschĂ€ftsfĂŒhrer bis hin zu den Aushilfen. Als TreuhĂ€nder gelten darĂŒber hinaus IT-Dienstleister, Steuerberater, RechtsanwĂ€lte und WirtschaftsprĂŒfer sowie externe Dienstleister und Personal, das in den RĂ€umlichkeiten des Versicherten tĂ€tig ist, auch wenn sie nicht direkt in den firmlichen RĂ€umlichkeiten des Versicherten tĂ€tig sind. In diesem Zusammenhang sind der Verkauf von Firmenwaren auf das eigene Konto oder mithilfe einer Ăberweisung von dem Unternehmensgeld auf Privatkonten ĂŒbliche finanzielle Verluste.
Beispiele fĂŒr VertrauensschadensfĂ€lle:
– Betrug
– Betrug mittels gefĂ€lschter Anweisung, Bestellung oder Rechnung, begangen durch auĂenstehende Dritte
– Diebstahl
– Hackerangriffe / Cyber Risk
– Sabotage
– Unterschlagung
– Veruntreuung
– Weitergabe von Betriebsgeheimnissen durch eigene Mitarbeiter
Welche GrĂŒnde fĂŒr Veruntreuungen gibt es?
Erhöhte kritische EngpĂ€sse und erhöhte Wertverluste fĂŒhren nach EinschĂ€tzung der Versicherer zu einer geringeren LoyalitĂ€t zum eigentlichen Unternehmen. Gleichzeitig entstehen durch Fusionen, Umstrukturierungen, Lean Management und zunehmende Anonymisierung immer mehr SicherheitslĂŒcken, die illegale AktivitĂ€ten ĂŒberhaupt erst ermöglichen.
FĂŒr wen ist eine Versicherung fĂŒr Vertrauensschaden geeignet?
Vertrauen in den jeweiligen Kunden, Partner und Mitarbeiter ist der Grundstein fĂŒr eine ausreichende und erfolgreiche Zusammenarbeit. Aber es ist genau das Vertrauen, dass Kriminelle das perfekte Einfallstor fĂŒr Betrug, Unterschlagung, Diebstahl und andere kriminelle AktivitĂ€ten bieten. CyberkriminalitĂ€t, insbesondere Hackerangriffe, stellt eine immer weiter zunehmende Bedrohung fĂŒr das Vermögen kleinerer Unternehmen dar.

Welche Problematik der SchadensfÀlle
Laut Polizeilicher Kriminalstatistik gab es in den letzten Jahren in Deutschland Millionen SchadensfÀlle mit einem gesamten Schadensbereich von 4 Milliarden Euro. ErfahrungsgemÀà hat die Euler Hermes Kreditversicherung geschÀtzt, dass mindestens 40 Prozent von Mitarbeiter die beteiligten Firmen Ursachen finden.
Wie ist der Umfang bei einer Versicherung fĂŒr Vertrauensschaden?
Damit die Vertrauensschadenversicherung wirksam ist, muss der Versicherungsnehmer nachweisen, dass eine Person des Vertrauens dem Unternehmen vorsĂ€tzlich einen Schaden zugefĂŒgt hat. Erweist sich der Treugeber zum Scahdensersatz verpflichtet, leistet der Versicherer den Schadensersatz des zu den vereinbarten Konditionen entstandenen Scahdens des Vermögens und trĂ€gt die Kosten der Schadensfeststellung und Rechtsverfolgung. Die Vertrauensschadenversicherung schĂŒtzt typischerweise vor folgenden Risiken und SchĂ€den:
- a) Vermögensschaden durch Vertrauenspersonen (MitarbeiterkriminalitÀt)
- b) Vermögensschaden durch AuĂenstehende (kriminelle Dritte)
- c) Rechtsverfolgung des Vermögensschadens (Schadenermittlungs- und Rechtsverfolgungskosten)
- d) Verrat von Betriebs- und GeschÀftsgeheimnissen (sensible Informationen weiterleiten)
- e) Hackerangriffe und Interbetrug (Cyber Risk)
- f) RĂŒckwĂ€rtsdeckung entstandener SchĂ€den (rĂŒckwirkende Absicherungen)
Mit welchen Kosten ist bei einer Vertrauensschadenversicherung zu rechnen?
Um die perfekte Versicherung fĂŒr das Unternehmen zu finden und das Unternehmen umfassend vor finanziellen SchĂ€den zu schĂŒtzen, bedarf es einer individuellen Analyse des Versicherungsbedarfs. Die Kosten hĂ€ngen unter anderem von folgenden Faktoren ab:
– Anzahl der Mitarbeiter und Vertrauenspersonen
– Art und GröĂe des Unternehmens
– Firmenumsatz
– gewĂ€hlte Zusatzbausteine
– Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
– vorhandenes Sicherheitskonzept